Das Landgericht Neuruppin kam zu der Entscheidung, dass der Alleinerbe die Kosten der Erbscheinserteilung vom Nachlasswert abziehen darf und aufgrund dessen den Pflichtteil der Verwandten des Erblassers berechnen darf. Mit diesem Urteil stellt sich das Landgericht gegen die herrschende Meinung, die eine Abzugsfähigkeit der Erbscheinserteilungskosten verneint. Das Landgericht begründet seine Meinung damit, dass die Pflichtteilsberechtigten die Erbscheinserteilungskosten auch dann hätten tragen müssen, wenn sie selbst als Erben eingesetzt worden wären.