Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Die Einwilligung des nichtehelichen Vaters in die Adoption eines Kindes durch den neuen Partner der Mutter, kann durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn anderenfalls das Unterbleiben der Adoption, bei dem Kind zu einem unverhältnismäßigen Nachteil führen würde.
Oberlandesgericht Saarbrücken , Urteil vom 21.03.2013
Wer im Rahmen seiner Haushaltsführung eine Person auf Mini-Job-Basis beschäftigt, kann die hierdurch anfallenden Aufwendungen auch dann steuerlich geltend machen, wenn die Bezahlung mittels Bargeld erfolgt.
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 20.03.2013
Bei der Regelung des nachehelichen Unterhalts und zu berücksichtigender ehelicher Nachteile ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig, die eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts rechtfertigen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013
Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts in einer Kindschaftsache richtet sich bei einem Kind ohne gewöhnlichen Aufenthaltsort danach, im welchen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge bekannt wird.
Oberlandesgericht Hamm , Urteil vom 19.03.2013
Eingriffe in das elterliche Sorgerecht unterligen strengster verfassungsgerichtlicher Kontrolle und umfassen neben der Anwendung des einfachen Gesetzesrechts auch die Gestaltung des Verfahrens.
Berliner Vefassungsgerichtshof, Urteil vom 19.03.2013
Ein Gericht kann das Umgangsrecht ganz oder teilweise ausschließen, wenn anderenfalls das Kindeswohl konkret gefährdet ist, weil der umgangsberechtigte Elternteil islamistische Drohvideos im Internet verbreitet.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.03.2013
Die Anrechnung von nur einem Jahr Beitragszeit in der Rentenversicherung für vor dem 01.
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 14.03.2013
Ehebedingte Nachteile können auch dann vorliegen, wenn ein Ex-Ehepartner seinen Arbeitsplatz wechseln muss und dadurch ehebedingte Nachteile erleidet, weil er nun eine schlechtere Bezahlung in Kauf nehmen muss.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.03.2013
Bezieher von Sozialleistungen müssen sich erhaltenes Elterngeld auf ihre Hartz IV – Bezüge anrechnen lassen, da ansonsten der Zweck des Elterngeldes unterlaufen würde.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz , Urteil vom 12.03.2013
Die Ausübung des Umgangsechts muss in einem gerichtlichen Beschluss hinreichend konkret und hinreichend bestimmt geregelt sein, wenn eine Vollstreckung aufgrund der Nichtgewährung des Umgangs durch die Kindesmutter erfolgt.
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 12.03.2013
 
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