Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist grundsätzlich nachrangig zu einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.03.2012
Ein Anspruch des Kindes auf Unterhalt bei der Aufnahme einer Erstausbildung kann entfallen, wenn zwischen dem Schulabschluss und der Aufnahme der Erstausbildung ein erheblicher Zeitraum liegt und nach den Umständen des Einzelfalls nicht mehr davon auszugehen war, dass das Kind eine Ausbildung aufnehmen werde.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.03.2012
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht leiblichen Vätern kein Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft zu, wenn das Kind in einer anderen Familie lebt.
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 22.03.2012
Der Termin in einer Scheidungssache ist durch das Familiengericht so zu bestimmen, dass es den beteiligten Ehegatten nach Zugang der Ladung möglich ist, eine Folgesache unter Einhaltung einer Zweiwochenfrist anhängig zu machen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.03.2012
Für ein im Niedriglohnsektor beschäftigtes behindertes Kind kann trotz der Erwerbstätigkeit ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.03.2012
Ein zulässiges Rechtsmittel setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer mit dem Rechtsmittel die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer erstrebt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.03.2012
Ehebedingte Nachteile können nicht mit der Begründung angenommen werden, dass eine Kinderbetreuung geraume Zeit vor der Eheschließung aufgenommen wurde und ein damit verbundener Arbeitsplatzwechsel verbunden war, der zu ehebedingten Nachteilen geführt hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.03.2012
In einem Unterbringungsverfahren muss das Gericht den Betroffenen vor der Entscheidung über eine Unterbringungsmaßnahme persönlich anhören und sich von diesem vor der Einholung eines Sachverständigengutachtens einen persönlichen Eindruck verschaffen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.02.2012
Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft in einem Kindschaftsverfahren auf Beteiligung an der elterlichen Sorge entzieht dem Elternteil die Vertretungsbefugnis für das Kind und stellt somit einen erheblichen Eingriff in das Elternrecht dar, weshalb die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2012
Eine Ungleichbehandlung von Ehepartnern und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der Wahl der Lohnsteuerklassen ist vorläufig unzulässig.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 16.01.2012
 
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