Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Der Widerspruch gegen den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Blankenese hat keine aufschiebende Wirkung.
Hamburgisches OVG, Urteil vom 19.04.2016
Ein Mietverhältnis besteht einheitlich fort, wenn im Zuge der Aufteilung in Wohnungseigentum eine vermietete Wohnung und der dazugehörige mitvermietete Kellerraum verschiedenen Eigentümern zugeordnet werden.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.04.2016
Ein Wohnungseigentumsentziehungsverfahren kann eingeleitet werden, wenn die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nachhaltig beeinträchtigt werden.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.04.2016
Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.03.2016
Der Eigentümer einer Eigentumswohnung bedarf für Veränderungen und Arbeiten am Sondereigentum der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.03.2016
Bei dem Verkauf eines Gebäudegrundstückes besteht eine Pflicht nur zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.02.2016
Bei grundlosem Leerstand oder Zweckentfremdung darf die Stadt Freiburg Wohnungseigentümer zur Vermietung ihrer Wohnungen zwingen.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2015
Mieter müssen den Einbau von Funkrauchmeldern dulden, da diese den Mieter nicht in seiner Privatsphäre beeinträchtigen können.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 08.12.2015
Um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen, muss eine Baulastverfügung das konkrete Vorhaben bzw.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.12.2015
Bewirbt ein Verkaufsprospekt Eigentumswohnungen mit dem Titel "Skyline-Wohnkonzept" und ist der Begriff "Skyline" auch sonst der prägende Begriff des Verkaufsprospektes und des Objektes, so darf der Erwerber auch einen Skylineblick erwarten.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2015
 
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