Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Kündigungsausschlussklauseln in Staffelmietverträgen, die allgemein von Kündigungsrecht sprechen und nicht zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung differenzieren, sind im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen so auszulegen, dass nur das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2011
Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zu einer baulichen Veränderungen der Wohnung mit dem Ziel der Modernisierung, mithin ist der Mieter nicht zu baulichen Veränderungen der Wohnung verpflichtet.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2011
Bei dem Einschalten eines Zwischenlieferanten für Fernwärme hat der Mieter ein Recht auf Einsicht in die Liefervereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Fernwärmelieferanten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.11.2011
Sind die Betriebskosten durch einen pauschalen Betrag abgedeckt, so hat der Mieter gegen den Vermieter nur dann einen Anspruch auf Auskunft über die tatsächliche Höhe der angefallenen Betriebskosten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine nachträgliche Ermäßigung der Betriebskosten in Betracht kommt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2011
Bei einer preisgebundenen Mietwohnung, die einen Kostenansatz für Schönheitsreparaturen enthält, ist eine Erhöhung der Miete nach dem Wegfall der Preisbindung nur bis zur Höhe der ortsüblichen Miete zulässig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2011
Der Mieter einer Wohnung im Mehrparteienhaus kann die Miete nicht deshalb mindern, weil sein Nachbar seinen Hund vor der Wohnungstür abbürstet und das Kind des Mieters allergisch auf die Hundehaare reagiert.
Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 08.11.2011
Zur Geltendmachung von Mängeln am Mietobjekt ist es ausreichend, wenn der Mieter Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2011
Bei Hochwasserschäden deckt die Gebäudeversicherung nur unmittelbare Schäden an dem betroffenen Gebäude ab, nicht hingegen solche an Hausrat und Mobiliar.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2011
Der Vermieter einer Wohnung ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Mietsache jederzeit -sozusagen auf Zuruf- zurückzunehmen, weshalb auch eine Weigerung der kurzfristigen Entgegennahme der Wohnungsschlüssel nicht zu einem Annahmeverzug des Vermieters führt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.10.2011
Eine Teilkündigung über eine Garage ist unzulässig, wenn Wohnung und Garage Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.10.2011
 
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