Beim Arzthaftungsrecht geht es insbesondere um die Prüfung von Behandlungs-, Aufklärungs- oder auch Dokumentationsfehlern und die Durchsetzung von Ansprüchen bei unterbliebener Aufklärung und bei ärztlichen Behandlungsfehlern.
Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten. Die häufigsten Fragen sind:
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Föhr |