Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2013
Der Umstand, dass beim Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann als dem rechtlichen Vater Kondome benutzt wurden, schließt die Kenntnis von der Möglichkeit der Abstammung des Kindes von diesem anderen Mann nicht aus.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2013
Die Erlaubnis zur privaten Nutzung eines Dienstwagens durch einen unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer erhöht dessen bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigendes Einkommen in dem Maße, in welchem er Aufwendungen für einen privaten PKW erspart.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.12.2013
Mit der Entscheidung bleibt das Bundesverfassungsgericht seiner bisherigen Rechtsprechung treu.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 04.12.2013
Bei einer von einem Ehegatten als selbständigen Handelsvertreter am Bewertungsstichtag noch betriebenen Versicherungsagentur sind grundsätzlich weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch in den Zugewinnausgleich einzubeziehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.12.2013
Behauptet ein unterhaltsberechtigter geschiedener Ehepartner wiederholt und fälschlicherweise, der andere Ehepartner hätte die gemeinsame Tochter sexuell missbraucht, können diese Aussagen zum Entfallen des Unterhaltsanspruchs führen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.12.2013
Maximal eine Bewerbung im Monat kann den Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind nicht nur für die Zukunft entfallen lassen, sondern berechtigt das Amt unter Umständen sogar zur Rückforderung der bereits gezahlten Beträge.
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2013
Welche Sorgfaltspflichten einen überlebenden Elternteil bei der Verwaltung des Erbes eines minderjährigen Kindes treffen, hat jüngst das Oberlandesgericht in Koblenz dargelegt.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 26.11.2013
Wollen Eltern ihre Kinder aufgrund ihrer religiöser Ansichten von einer Klassenfahrt befreit wissen, muss im Vorfeld zunächst einmal der Versuch einer Kompromisslösung unternommen werden.
Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 19.11.2013
Im Wege des Zugewinnausgleichs bleiben nur solche Vermögenswerte unberücksichtigt, die dem einen oder anderen Ehepartner aufgrund einer persönlichen Beziehung zustehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.10.2013
 
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